Am 3.12.2007 wurde die EU-Verordnung Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße veröffentlicht. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren ist diese Verordnung am 3.12.2009 in Kraft getreten. Somit sind die maßgeblichen europäischen rechtlichen Rahmenbedingungen bekannt.
Die Verordnung sieht den verpflichtenden Abschluss von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen vor, sofern von einer zuständigen Behörde finanzielle Ausgleichsleistungen oder ausschließliche Rechte für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen gewährt werden. Ein solcher Dienstleistungsauftrag kann im Zuge der Beauftragung eines internen Betreibers, wie es die Wiener Linien GmbH & Co KG für die Stadt Wien ist, unter bestimmten Voraussetzungen direkt vergeben werden.
Die Wiener Linien GmbH & Co KG hat bereits frühzeitig alle notwendigen Vorbereitungen für die Situation ab Inkrafttreten der Verordnung in die Wege geleitet. Das vorrangige Ziel dabei war und ist, das hervorragend funktionierende integrierte Nahverkehrssystem in Wien zu erhalten und weiter auszubauen. Die Wiener Linien GmbH & Co KG stellt daher seit 3.12.2009 in Übereinstimmung mit der genannten Verordnung als interner Betreiber der Stadt Wien die hohe Qualität des öffentlichen Verkehrs in Wien sicher.
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